Slide

KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Slide
Slide

So vielfältig wie die Farben der Natur sind ihre Möglich-
keiten beim Schutz ihrer immateriellen Rechte.

So vielfältig wie die Farben der Natur sind ihre Möglichkeiten
beim Schutz ihrer immateriellen Rechte.

So vielfältig wie die Farben der Natur, so vielfältig sind ihre Möglichkeiten beim Schutz ihrer immateriellen Rechte, beim Datenschutz und der Internetgestaltung.

Geheimnisschutz

Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how

Jedes Unternehmen ist bestrebt, sich durch das Entwickeln und Anbieten einzigartiger Leistungen einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen oder auszubauen. Erwerb, Entwicklung und Gebrauch von „Geschäftsgeheimnissen“, d.h. vertraulichen Geschäftsinformationen und Know-how, sind hierfür regelmäßig die Grundlage. Die erforderlichen Investitionen sind teuer, aber oft der entscheidende Faktor zum geschäftlichen Erfolg. Der Geheimnisschutz kann daher nicht hoch genug eingeschätzt werden. Unter „Geschäftsgeheimnis“ fällt dabei keineswegs nur technologisches Wissen. Umfasst sind vielmehr auch Geschäftsdaten, z.B.:

Informationen über Kunden und Lieferanten, Businesspläne, Marktforschungsergebnisse und Marketingstrategien,
Gegenstände, Materialien und Stoffe
und
elektronische Dateien.

Nach der Aussage des Europäischen Parlaments und des Rats kommt Geschäftsgeheimnissen geradezu eine „außerordentliche Bedeutung“ zu (Erwägungsgrund 2 der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung):

Geschäftsgeheimnisse werden von Unternehmen –  unabhängig von ihrer Größe –  als genauso wichtig wie Patente und andere Formen von Rechten des geistigen Eigentums eingestuft.
KMU (kleine und mittlere Unternehmen) schätzen Geschäftsgeheimnisse  in besonderem Maße und sind stärker darauf angewiesen.

Jedes Unternehmen – egal welcher Größe und welcher Branche – sollte daher dem Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse, vertraulichen Informationen und Know How einen hohen Stellenwert beimessen. Denn diesen kommt oft ein immenser kommerzieller Wert zu.

Schwerpunkte der Beratung im Geheimnisschutz sind:

rechtmäßiger Erwerb von vertraulichen Geschäftsinformationen und Know-how
rechtmäßige Nutzung und ggf. Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
Sicherung des Geheimnischarakters, vor allem wirksame Geheimhaltungsmaßnahmen
Schutz von Geschäftsgeheimnisse und Know-how innerhalb des Unternehmens und außerhalb im Verhältnis zu Geschäftspartnern und Kunden
Möglichkeiten der beschränkten Zurverfügungstelleung von vertraulichen Informationen an Dritte
Vertraulichkeitsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen
Geheimnismanagement / Informationsmanagment, insbesondere
◦ Identifizierung der geheimnisrelevanten Vorgänge
◦ Erarbeitung einer Unternehmensrichtlinie zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und Know-how
◦ Festlegung und Durchführung von Geheimhaltungsmaßnahmen, wie Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs, sowie Protokollierung

Nähere Informationen und Tipps zum Geheimnisschutz finden Sie unter der Rubrik WISSENSWERTES.