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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

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So vielfältig wie die Farben der Natur sind ihre Möglich-
keiten beim Schutz ihrer immateriellen Rechte.

So vielfältig wie die Farben der Natur sind ihre Möglichkeiten
beim Schutz ihrer immateriellen Rechte.

So vielfältig wie die Farben der Natur, so vielfältig sind ihre Möglichkeiten beim Schutz ihrer immateriellen Rechte, beim Datenschutz und der Internetgestaltung.

Vertragsrecht

Verträge, Vereinbarungen, Klauseln

Wie in jedem Rechtsgebiet, werden täglich hunderte – wenn nicht tausende – von Verträgen in den Bereichen Marken- und Kennzeichenrecht, Werberecht, Urheberrecht sowie Internet- und Datenschutzrecht sowie dem Geheimnisschutz geschlossen oder enthalten wesentliche Regelungen darüber.

Beabsichtigen Sie einen Vertrag abzuschließen und möchten deshalb der anderen Partei einen Vertragsentwurf unterbreiten oder haben Sie von der anderen Partei einen Vertragsentwurf zur Prüfung erhalten? In jedem Fall sollte der Prüfung die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt gewidmet werden, auch wenn die Regelungen zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht oder Internet- und Datenschutzrecht sowie dem Geheimnisschutz eher selten im Mittelpunkt von Vertragsverhandlungen stehen. Denn selbst wenn diese Bestimmungen oft unscheinbar und meist am Ende von umfangreichen Verträgen anzutreffen sind, sollte dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die sich mit Fragen des Immaterialgüterrechts, Internet- und Datenschutzrechts und des Geheimnisschutzes befassenden Vertragsklauseln üblicherweise von ganz entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmen oder Freiberufler sind. So wird beispielsweise in einem Vertrag zur Lizenzierung einer Marke oder entsprechenden Vertragsklauseln in einem umfassenderen Gesamtvertrag festgelegt, welches Zeichen, in welcher Weise und in welchem territorialen Gebiet verwandt werden darf und welcher Betrag dafür an den Markeninhaber zu zahlen ist. Wie so oft liegen die wichtigen Weichenstellungen meist im Detail.

Schwerpunkte im Vertragsrecht sind:

Entwerfen, Prüfen und Verhandeln von Verträgen, insbesondere:

Lizenzverträge
Nutzungsrechteeinräumungsverträge
Verträge zur Übertragung von Marken, sonstigen Kennzeichen, Urheberrechten und Domains
Abgrenzungsvereinbarungen
Vorrechtsvereinbarungen
Hard- und Software-Verträge, insbesondere für den Erwerb von Hardware und Standardsoftware, die Erstellung von Individualsoftware, Anpassung von Software, Wartungs- und Pflegevertrag von Hard- und Software
Webdesign-Vertrag bzw. Webseitenerstellungsvertrag
Geheimhaltungsvereinbarungen

Nähere Informationen und Tipps zu vertragsrechtlichen Fragen finden Sie unter der Rubrik WISSENSWERTES.