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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was ist ein Schutzrechteportfolio?

Die einzelnen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte eines Unternehmens lassen sich in einem sog. Schutzrechteportfolio zusammenfassen.

Der Aufbau eines eigenen Portfolios von Schutzrechten unter Berücksichtigung bestehender Schutzrechte Dritter und die Abwehr von Angriffen auf die eigenen Schutzrechte sollten im Blickpunkt eines jeden Unternehmens stehen:

Der Aufbau eines eigenen Schutzrechteportfolios setzt zunächst die Analyse in zweierlei Hinsicht voraus: Welche Schutzrechte hat das Unternehmen bereits? Welche (weiteren) Schutzrechte sind für das Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll? Bei jeder Erweiterung des eigenen Portfolios ist es wichtig, bestehende Schutzrechte Dritter zu beachten – insbesondere durch möglichst umfassende Recherche (vor allem Markenrecherche). Auf diese Weise kann insbesondere einer späteren Abmahnung durch Dritte vorgebeugt bzw. begegnet werden.
Für die Abwehr von Angriffen durch Dritte sollten insbesondere das Marktumfeld und die Neuanmeldungen von Schutzrechten beobachtet werden. Hierzu bietet sich beispielsweise bei Marken die Einrichtung einer Markenüberwachung durch einen Rechtsanwalt an. Dieser wird das Unternehmen dann auf Markenanmeldungen hinweisen, die dem geschützten Zeichen nahe kommen. Je nach Beurteilung der Rechtslage kann für jeden Einzelfall das richtige Vorgehen abgestimmt werden.

Der Aufbau und die Aufrechterhaltung eines für das jeweilige Unternehmen optimalen Schutzrechteportfolios ist ein ganz wesentlicher Bestandteil des IP-Managements.