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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

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Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist)

Wissen ist Macht. (nach Sir Francis von Verulam Bacon (1561-1626), englischer Philosoph, Essayist und Staatsmann)

Was ist unter einer Unterlassungserklärung zu verstehen?

Bei einer Verletzung eines Schutzrechts oder einer gesetzlichen Vorschrift (wie beispielsweise einer irreführenden Werbung) kann der Verletzer einer (möglichen) Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (auch Unterlassungsverpflichtungserklärung genannt, allgemein dazu auch www.unterlassungserklaerung.org) begegnen.

Durch eine solche verpflichtet sich der unterzeichnende Verletzer, eine bestimmte Handlung zukünftig nicht mehr vorzunehmen. Damit der Verletzte oder der zur Geltendmachung des Gesetzesverstoßes Berechtigte vor erneuten Zuwiderhandlungen geschützt ist, muss die Unterlassungsverpflichtungserklärung straftbewehrt abgegeben werden. Dies bedeutet, dass sich der Verletzer dazu verpflichten muss, bei jeder Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die bloße Zusicherung des zukünftigen Unterlassens oder das bloße Abstellen des beanstandeten Verhaltens genügt hingegen nicht.

Wenn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, besteht eine ausreichende Sicherung vor erneuten Verletzungen. Falls der Verletzer dazu nicht bereit ist, kann entweder mittels einstweiliger Verfügung oder Klage eine Unterlassungsverpflichtung für den Verletzer erzielt werden.