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KANZLEI DR. ANKE REICH

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

KANZLEI DR. ANKE REICH, LL.M.

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation | Lehrbeauftragte an der
Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Rechtsanwältin | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Mediatorin (CVM) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
Lehrbeauftragte an der Hochschule Rhein-Waal

Tel.: +49 201 2060 1986
E-Mail: kanzlei@dr-reich.com

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So vielfältig wie die Farben der Natur sind ihre Möglich-
keiten beim Schutz ihrer immateriellen Rechte.

So vielfältig wie die Farben der Natur sind ihre Möglichkeiten
beim Schutz ihrer immateriellen Rechte.

So vielfältig wie die Farben der Natur, so vielfältig sind ihre Möglichkeiten beim Schutz ihrer immateriellen Rechte, beim Datenschutz und der Internetgestaltung.

Datenschutzrecht

Schutz von personenbezogenen Daten

Tagtäglich wird eine schier unendliche Fülle von Daten über eine Person und deren Verhalten erhoben, gesammelt und ggf. versucht, diese Daten für die eigenen Belange nutzbar seines Unternehmens nutzbar zu machen. Tatsächlich hat in diesem Bereich in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine rasante Entwicklung stattgefunden, deren Ende noch gar nicht absehbar ist. Dem Datenschutz kommt deshalb eine immense Bedeutung zu.

Der Gesetzgeber ist dabei bestrebt, dem Streben von Marktteilnehmern, möglichst viele personenbezogene Daten nutzbar zu machen und diese zum eigenen Vorteil zu nutzen, Grenzen zu setzen. Auch wenn damit für jeden einzelnen Marktteilnehmer ein verbindlicher Rahmen gesetzt wird, der zwingend einzuhalten ist, bietet der Datenschutz für jeden Marktteilnehmer zugleich die Chance, sich durch einen transparenten und offenen Umgang mit personenbezogenen Daten von der Konkurrenz positiv abzuheben. Dies gilt sowohl im Verhältnis zu den Kunden als auch zu den Mitarbeitern.

So dürfte beispielsweise eine übersichtlich und klar verständliche Datenschutzerklärung auf der eigenen Internetpräsenz von vielen Kunden nicht nur als Zeichen und Beleg für den sorgfältigen Umgang mit sensiblen Informationen angesehen werden. Viele Nutzer werden darin auch ein klares Indiz für eine transparente und faire Unternehmenspolitik sehen, bei der gesetzliche Vorgaben respektiert werden. Gerade in Zeiten von gesättigten Märkten auf der einen Seite und Fachkräftekräftemangel auf der anderen Seite kann ein solcher Vorteil gegenüber dem Wettbewerb für ein Unternehmen entscheidend sein.

Zudem ist zu bedenken, dass bei Verstößen teils erhebliche Sanktionen drohen. Insbesondere seit der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung sind auch in Deutschland Bußgelder in bis dahin ungeahntem Ausmaß denkbar. Unternehmen sollten ihren Umgang mit personenbezogenen Daten daher dringend auf die Vereinbarkeit mit den Datenschutzbestimmungen überprüfen bzw. überprüfen lassen und ggf. notwendige Änderungen vornehmen.

Schwerpunkte im Datenschutzrecht sind:

Seminare und Schulungen zum Datenschutzrecht, insbesondere zu den  Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das BDSG (neu)
Unterstützung  bei der Erarbeitung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (bisher sog. Verfahrensverzeichnis)
Erstellung bzw. Überprüfung und Anpassung von Datenschutzerklärungen
Rechtmäßige Ausgestaltung von Formularen zum Bestellen von Newslettern, Kontaktformularen
Prüfung der Notwendigkeit von Einwilligungen und ggf. Erstellen der Einwilligungen
Beratung bez. Schutz von und Umgang mit personenbezogenen Daten
Prüfung der Notwendigkeit und ggf. der Einhaltung von Informationspflichten und Betroffenenrechten
Erarbeitung bzw. Überprüfung der Durchführung und Dokumentation der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Datenerhebung, Datenspeicherung, Datenänderung und Vernichtung
Datenaustausch innerhalb des Unternehmens und mit Dritten
Datenschutz-Folgeabschätzung
Auftragsverarbeitung
Beschäftigtendatenschutz, insbesondere Verpflichtungserklärung von Mitarbeitern zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
Beratung des Verantwortlichen und Auftragsverarbeiters
Zusammenarbeit mit Landesdatenschutzbeauftragten
Datenschutzmanagement, insbesondere:
◦ Identifizierung der datenschutzrelevanten Vorgänge
◦ Datenschutzkonformitätsprüfung
◦ Umsetzung von ggf. notwendigen Änderungen bei der Organisation,  Steuerung, Dokumentation und Kontrolle von datenschutzrelevanten Vorgängen sowie ggf.  Vorschläge zur Optimierung

Nähere Informationen und Tipps zum Datenschutzrecht finden Sie unter der Rubrik WISSENSWERTES.